Bevor die Leistung beansprucht werden kann, erforderlichkeit die pflegebedürftige Person derzeit noch mindestens 6 Monate weit von einer nahestehenden Person in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein.Darüber auf können sie einmal je Halbjahr eine Beratung hinein der eigenen Häuslichkeit durch eine hierfür zugelassene Ortsangabe –